Archive for September, 2010

Im Zeitalter von YouTube & myvideo.de

nutzen auch Sie die Zukunft im Internet mit Video-Trailern. Präsentieren Sie Ihre Firma multimedial.

"Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte". Sind Sie auch dieser Meinung? Dann heißen wir Sie herzlich Willkommen beim Marketing-Instrument der Zukunft im Internet für Ihre Webseite: VIDEO-TRAILER sind für Sie und Ihre Firma ein notwendiges und unverzichtbares Marketing-Instrument. Bilder und Filme informieren den Besucher Ihres Internet-Auftritts und sie wecken Emotionen! Diese Emotionen führen direkt zu mehr Umsatz, da ein Video in Ihrem Web Auftritt nicht nur die Aufmerksamkeit des Betrachters erhöht, sondern auch Vertrauen aufbaut und Sie von der Masse im www abhebt. 

Bewegte Bilder bewegen Ihre Kunden!

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Richtlinien für das Social Media

Das Social Media wurde in jüngster Vergangenheit von vielen Internetnutzern in den allgemeinen Alltag integriert, wie dazumal der PC oder auch das Handy. Wir twittern unseren Status, posten Fotos bei flickr, laden Videos zu Youtube und knüpfen virtuelle Freundschaften weltweit über Facebook. Aber das Phänomen Social Media betrifft längst nicht mehr nur unser Privatleben. Immer mehr Unternehmen nutzen Social Media, natürlich um Kontakte zu Ihren Interessenten und Kunden aufzubauen und zu festigen, aber auch um das Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern zu festigen.

Daraus ergibt sich jedoch die Frage, inwieweit Regeln für das Social Media aufgestellt werden sollten. Diese Frage stellte sich auch die aexa GmbH und haben in Zusammenarbeit mit RA Dr. Carsten Ulbricht den Fachaufsatz "Social-Media-Guidelines im Unternehmen" erstellt und gehen darin den Regeln für das digitale Miteinander nach. Folgenden Grundsatzfragen werden auf den Grund gegangen:

  1. Was bedeutet die Entwicklung des Social Media für die Unternehmen?
  2. Werden zum Schutz der eigenen Interessen, aber auch der Interessen der Mitarbeiter, Richtlinien benötigt?
  3. Wie haben diese Richtlinien auszusehen?

Download:
Social-Media-Guidelines: Regeln für das digitale Miteinander
(Quelle: aexa GmbH / Dr. Carsten Ulbricht)

Social Media Nutzung von Jugendlichen

Das Social Media wird von Jugendlichen zw. 14 – 29 J. hauptsächlich für Kontakte und zur Unterhaltung genutzt. Aber die Jugendlichen nutzen die Web 2.0 Plattformen auch immer mehr, um über ihre Lieblingsmarken zu kommunizieren, sind somit als Meinungsbilder und –träger dieser Marken zu sehen. Diesen Trend haben die Firmen erkannt und präsentieren sich und ihre Produkte mehr und mehr im Web 2.0.

MTV und Volkswagen wollten gemeinsam mit Nielsen herausfinden, wie junge Menschen dem Social Media gegenüber stehen – wie Firmen am besten mit Jugendlichen über soziale Netzwerke kommunizieren können, um erfolgreich am Markt präsent zu sein….

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel

Das Social Media ist in unserer heutigen virtuellen Zeit nicht mehr weg zu denken. Die Mitgliederzahlen wachsen stetig, trotz - oder evtl gerade wegen - der immer wieder laut werdenden Kritiken an Sicherheit, Datenschutz und dem Preisgeben zu vieler privater Details. Aber das Web 2.0 ist nicht mehr aufzuhalten. Längst werden die diversen Plattformen nicht mehr nur von jungen Internetnutzern, die ihren "Freundeskreis" erweitern wollen, genutzt - immer mehr Firmen erkennen die Vorteile des Social Media Marketings und nutzen dieses, um ihren Namen, ihr Produkt, ihre Dienstleistung zu einer Marke zu machen.

Viele davon merken jedoch nach bereits kurzer Zeit, dass sie wohl irgendwelche Schritte nicht richtig handzuhaben scheinen, denn die Freundes- bzw. Followerliste wächst nicht an ... die ersehnten Erfolge stellen sich nicht ein. Denn auch das Social Media Marketing muss richtig gehandhabt werden, gewisse Regeln sollten befolgt werden.

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Google-Markenrichtlinien für AdWords

Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.

Änderungen der Google-Markenrichtlinie für AdWords in Europa

Wenn Werbetreibende ihre Anzeigen bei Google schalten, wählen sie Keywords aus. Keywords lösen die Schaltung von AdWords-Anzeigen aus, wenn ein Nutzer diese Begriffe bei Google eingibt. In Europa gab es in den letzten Jahren eine Debatte darüber, wer Markennamen als Keywords verwenden darf. Wir selbst waren schon immer überzeugt davon, dass den Nutzern am meisten damit gedient ist, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten werden und sie von einem Mehr an Informationen während der Suche profitieren.

Unseren Standpunkt haben wir in einer Reihe von Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) verteidigt. Anfang dieses Jahres hat dieser unsere Einschätzung dann weitestgehend bestätigt. Laut Urteil des EuGH hat Google keine Markenrechte verletzt. Inserenten dürfen auf Keywords bieten, die den Marken anderer Unternehmen entsprechen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass es legitim ist, wenn ein Inserent den Markennamen eines anderen Unternehmens als Keyword verwendet, um auf seine eigenen Anzeigen zu verweisen.

Die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords tritt am 14. September in Kraft. Mit ihr passen wir die Vorgehensweise in Europa an unsere Markenrichtlinie in den meisten Ländern der Welt an. In den USA und Kanada können Inserenten schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden, in Großbritannien und Irland seit 2008 und in vielen anderen Ländern seit Mai 2009. Eine vollständige Liste der Länder, in denen diese Richtlinie bereits gilt, finden Sie hier.

Marken sind ein Teil unseres täglichen Lebens und unserer Kultur. Sie helfen uns, die Produkte und Dienstleistungen zu finden, nach denen wir suchen. Marken sind für Unternehmen der Schlüssel zum Erfolg, wenn es darum geht, ihre Produkte und Dienstleistungen zu vermarkten, und wir respektieren dies.

Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Nutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum Markeninhaber zu gehören oder geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen zu verkaufen. Ist dies nach Überprüfung durch Google der Fall, wird die Anzeige entfernt.

Heute präsentieren wir eine wichtige Änderung der Google-Markenrichtlinie für AdWords. Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.

Wir sind der Meinung, dass unsere Nutzer intelligent sind und Anzeigen durchaus in Bezug auf ihre Herkunft und ihren Inhalt bewerten und unterscheiden können. Wir glauben auch, dass mehr relevante Informationen besser sind als weniger. Unser oberstes Prinzip ist, dass Werbung dem Nutzer helfen soll. Deshalb ist es unser Ziel, sicherzustellen, dass die Anzeigen sachdienlich und nützlich sind. Wir denken, dass die neue Google-Markenrichtlinie für AdWords diesem Prinzip entspricht.

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