Archive for Mai, 2011

In den letzten Jahren flatterten Webseitenbetreibern immer öfter Abmahnungen mit teilweise horrend hohen Abmahn-Summen ins Haus. Man neigte teilweise schon zu den Gedankengang, dass sich so mancher ein "kleines Nebeneinkommen" sichern wollten. Daher wurde vermehrt die sogenannte Anti-Abmahn-Klausel "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" ins Impressum eingebaut, um sich vor kostenpflichtigen Abmahnungen zu schützen. Seit neuestem werden jedoch gerade diese Webseitenbetreiber von der Wettbewerbszentrale abgemahnt.

Lesen Sie die Detailinformationen zu diesem brisanten Thema auf e-recht24.de (www.e-recht24.de/news/abmahnung/1191.html) nach und folgen Sie unbedingt der Empfehlung, Ihre eigene Internetseite auf die Verwendung der Anti-Abmahn-Klausel zu überprüfen und gegebenenfalls zu entfernen!

Aber auch die Einbindung des Facebook "Gefällt mir" und "Like" Buttons auf Blogs, Webseiten oder Online Shops ist bei Datenschützern ein sehr beliebtes Thema, denn der ewige Streit um die IP-Adressen findet kein wirkliches Ende. Zumindest für die Datenschutzbehörde sind dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten. Es dauerte nicht lange bis die ersten Abmahnungen diesbezüglich den ersten Seitenbetreibern zugestellt wurden.

Daher ist jedem Webseitenbetreiber dringend zu empfehlen, dass zumindest in der Datenschutzerklärung bzw. im Facebook-Disclaimer auf die Verwendung des "Like-Buttons" hingewiesen wird und somit hier Daten übertragen werden.

e-recht24.de (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html) hat auch zu diesem Thema einen ausführlichen Bericht ins Netz gestellt und bietet Webseitenbetreibern eine Muster-Datenschutzerklärung für Facebook (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html) an.

Nutzen Sie diese Hilfe, die Ihnen e-recht24.de bietet und kontrollieren Sie Ihre eigene Webseite hinsichtlich, damit Sie nicht Gefahr laufen, dass Ihnen ein "freundliches Schreiben" ins Haus flattert.


Erfolgreiches Social Media Marketing mit Facebook, Twitter, YouTube & Co. Sie wollen Ihr Unternehmen professionell auf den wichtigsten sozialen Netzwerken und Portalen präsentieren, positiv darstellen und erfolgreich agieren? Sind Sie schon im mobilen Internet vertreten oder agieren noch mit einer reinen Desktop-Homepage? Dann sind wir der richtige Partner für Sie!

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Vielen Dank

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Tag
Ihre
Karin Schweighofer

 Karin Schweighofer

Heute habe ich gelesen, dass sich eine Frau in Facebook negativ über ihre Schwiegertochter ausgelassen hat. Auch wenn die Schwiegertochter dies abgetan, bzw. auf die leichte Schulter genommen hat, war ich doch überrascht darüber, wie jemand ein Familienmitglied in der Öffentlichkeit derart diffamieren kann.

Die Londoner Familienkanzlei Bross Bennett in London warnt davor, zu welchen schädlichen Auswirkungen Äusserungen in der digitalen Kommunikation führen können, wenn diese falsch verwendet werden. Die Auswirkungen solcher Aussagen können weitreichender sein, als nur bis zum Empfänger einer Mail oder einer Online-Community – der Weg zum Gericht könnte sogar die Folge sein. Aufgrund negativer Blog-Posts reduzierte erst in dieser Wocher ein US-Gericht die Unterhaltszahlungen an eine Ex-Frau. Dies kann überall passieren, wo Nutzer von Social Media erst posten und dann denken. Einmal gepostet, ist die Nachricht öffentlich und für jeden einsehbar.

"Es ist absolut wichtig, dass jeder sich über mögliche Folgen klar wird, bevor er anfängt zu tippen und posten. Sie denken nicht darüber nach, was sie getan haben, und wir haben aus erster Hand die Erfahrung gemacht, wie schädlich das geschriebene Wort für einen vor Gericht werden kann", sagt Sharon Bennett. Immer wieder kommt es vor, dass z.B. gerade in Scheidungsprozessen die zerstrittenen Parteien sich aggressive Texte, Tweets oder Emails zusenden. Diese Menschen müssen erkennen, dass diese negativen Äusserungen nicht nur Benzin auf das zur Zeit hoch lodernde Feuer schütten, sondern in naher oder ferner Zukunft auch als schriftliche Beweismittel herangezogen werden können.

Jedoch, richtig eingesetzt, kann die moderne Technologie sehr hilfreich sein. Nehmen wir wieder das Beispiel von Scheidungspaaren zur Hand. Hier könnte das Verwenden von SMS oder eMails sogar zur Vermeidung von Konfrontationen während verbaler Gespräche, die oft emotional sind, führen. Die moderne Technik schenkt uns den Luxus "Zeit" – Zeit über eine Antwort nachzudenken, die Situation erstmal auf sich wirken zu lassen, die eigene Würde zu bewahren, da nicht emotional ein Wort das andere geben muss.

Hier die fünf Regeln der Social Media Etikette, um seine Gefühle und Äusserungen in Zaum zu halten:

  1. Warten Sie 24 Stunden bevor Sie etwas posten, dass Konfrontationen entzünden, bzw. als umstritten angesehen werden könnte. Nach diesen 24 Stunden ist es Ihnen möglich, Ihr Geschriebenes objektiv auf den Prüfstand zu stellen. Stellen Sie sich vor, was würde ein Dritter empfinden, wenn er diese Nachricht liest.
  2.  

  3. Vermeiden Sie auf aggressive Nachrichten direkt zu antworten, bzw. widerstehen Sie, ebenfalls eine aggressive Sprache anzuwenden. Reflektieren Sie Ihre Gefühle zumindest für 24 Stunden. Bringen Sie Ihre Gedanken zu Papier, und geben Sie sich 1-2 Tage mit der Antwort Zeit.
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  5. Geben Sie Ihre Aussage einer Person Ihres Vertrauens zu lesen. Diese Vertrauensperson kann Ihnen wertvolle und hilfreiche Hinweise geben und zum weiteren "giftige" Stacheln aus dem Text entfernen, welche Ihnen selbst evtl. gar nicht aufgefallen sind.
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  7. Veröffentlichen Sie nicht ständige Ihren Frust auf Facebook oder Twitter, wo es zu einer unkontrollierbaren Verteilung kommen könnte. Dies könnte sich schlussendlich sehr unvorteilhaft für Sie entwickeln, wenn es ein Richter zu Gesicht bekommt. Aber auch Ihre Kinder oder Ihre Familie könnte durch derartige Verbreitungsmassnahmen tief verletzt werden.
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  9. Gestalten Sie Ihre Korrespondenz "business-like" und bringen Sie Ihre Aussage auf den Punkt. Werden Sie nicht emotional. Es gibt bessere Möglichkeiten, die eigenen Gefühle zum Ausdruck zu bringen.

Betrachten Sie diese fünf Punkte der Social Media Etikette und werden Sie sich über Folgendes bewusst: Es ist gut zu warten und sich zu fragen, ob harte Worte am Ende helfen.


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Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Tag
Ihre
Karin Schweighofer

 Karin Schweighofer

Mit der Umstellung auf die neuen Facebook iframe Tabs sind Betreibern von Fanpages sehr viele neue Möglichkeiten gegeben worden, die eigene Fanpage attraktiver zu gestalten und mit umfangreichen Informationen zu bestücken – quasi eine kleine Miniwebsite zu kreieren.

Wir hatten in vorherigen Video-Tipps bereits gezeigt, wie diese iframe Tabs einfach eingebunden werden können, um die Attraktivität der Fanpage zu erhöhen. Nun stellt sich die Frage: “Wie bekomme ich die Besucher meiner Facebook Fanpage dazu, auch wirklich den “Gefällt mir” Button zu klicken, d.h. zu “liken” – ein Fan zu werden und somit diese Fanpage weiter zu publizieren?”

Der einfachste Weg hierzu, ist dem Besucher ein attraktives Geschenk, ein Give-away, das ihm aber auch von Nutzen sein soll, anzubieten. Die Umsetzung erfolgt am Einfachsten, wenn der neue Fan nach seinem “like” auf eine weitere Seite in der Fanpage geleitet wird, worüber er seinen “Animationsgrund” einfordern kann.

Aufgrund dessen haben wir uns mit mehreren Systemen der Umsetzung beschäftigt und stellen in diesem ersten Video-Tipp eine dieser Möglichkeiten in dem folgenden Video-Tipp vor. Hier zeigen wir den Umgang mit dem PlugIn “Iframeboss”, mit welchem in wenigen Schritten im eigenen WordPress Blog die Seiten erstellt und mit der angehenden Anwendung verbunden wird. Schnell, einfach und ohne Fremdwerbung lautet das Motto.

Zum Bezug des PlugIns klicken Sie einfach auf den folgenden Link: www.bit.ly/iframeboss oder sehen sich vorweg folgenden Video-Tipp an:

Video-Tipp von muksmedia.de: Mit iframeboss PlugIn Besucher der Facebook Fanpage animieren, Gefällt mir zu klicken


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Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Tag
Ihre
Karin Schweighofer

Karin Schweighofer

 

 

Facebook-Update des Share-Buttons

Eine weitere Neuerung kann bei Facebook vermeldet werden. Nachdem die Social PlugIns immer mehr an Bedeutung gewinnen (siehe erweiterte Kommentarfunktion, Senden-Button in Homepages, Update des Gefällt mir-Buttons) hat nun auch die Teilen- bzw. Share-Funktion einen neuen Anstrich bekommen.

Nun kann der User, der einen Beitrag eines Freundes, einer Seite interessant findet, nicht mehr “nur noch” teilen / sharen, sondern kann bestimmen WOHIN geteilt werden soll:

  • an die eigene Pinnwand
  • an die Pinnwand eines Freundes
  • innerhalb einer Gruppe
  • oder als private Nachricht

Diese Ansicht des Teilens ist uns ja noch bekannt …

muksmedia: Facebook-Update für den Teilen-Share-Button

Nach Klicken des Teilen-Links eröffnen sich uns die diversen Möglichkeiten des sharens:
muksmedia: Facebook-Update Teilen-Share-Funktion

Ich persönlich finde diese Funktionserweiterung interessant, da man nun die Möglichkeit hat, auch differenzierter zu verteilen … bei vielen Freunden / Fans gehen halt immer wieder Pinnwandeinträge unter. So kann noch mal gezielt darauf aufmerksam gemacht werden.


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Ihre
Karin Schweighofer

Karin Schweighofer

 

 

Ich muss schon sagen, ich war ganz schön überrascht, wie groß die Reaktion auf meinen letzten Artikel "Darf ich vorstellen? Unsere neue Mobile Webseite!" war. Es erreichten mich eine Vielzahl an Mails und Anfragen zur Thematik: Umsetzung / Programmierung / Hosting / mobile URL.

Es freut mich sehr, dass mittlerweile nicht nur der Trend zum mobilen Internet, den wir allein schon durch die vermehrte Nutzung von Smartphones anerkennen, sondern nun auch die Wichtigkeit, sich und seine Firma im mobilen Netz professionell zu präsentieren, erkannt und umgesetzt wird.

Und wenn schon nicht technisch, dann zumindest bereits "visionär" im Kopf :) )

Bei der Umsetzung unserer eigenen mobilen Webseite ist mir daher eine Idee gekommen, welche ich ganz pfiffig finde (für beide Seiten). Für beide Seiten? werden Sie sich fragen? Ja, denn wir möchten Ihnen die Möglichkeit bieten, sich im mobilen Internet bereits zu positionieren, auch wenn Ihre mobile Internetpräsenz noch nicht ganz fertig bzw. noch komplett am Anfang steht. Ihnen die Möglichkeit bieten, mit und für Ihre mobile URL bereits zu werben, diese zu kommunizieren, mit ihren Kontaktdaten im mobilen Netz präsent zu sein.

Wo unser Vorteil darin liegt, fragen Sie jetzt?

Wir gewinnen einen Fan für unsere Facebook-Fanpage (www.facebook.com/muksmedia.socialmedia) !! D.h. für Sie – wenn Sie noch kein Fan von der muksmedia.socialmedia sind, klicken Sie bitte einfach auf unseren Link. Hier erfahren Sie nähere Informationen zu unserem Geschenk, einem Template für Ihre mobile Webseite, welches Sie auch als Platzhalter-Template nutzen können, bis Ihre eigene mobile Webseite fertig gestellt ist.

Haben Sie "Gefällt mir" geklickt, werden Sie umgehend zum Download-Link geleitet. In diesem Download finden Sie das Template mit den dazu nötigen images und Anleitungen für Ihre Installation.

Sie sind bereits Fan? Kein Problem! Natürlich sollen auch Sie von unserem "Geschenk" profitieren … gleiches Recht für alle, richtig? :) ) Sie, als unser Fan, gehen einfach auf unsere Fanpage und sind somit sofort auf der Seite mit Download-Link des Gratis-Templates.

Ja, das waren so meine Gedanken und Ideen, als ich an der Arbeit zu unserer eigenen mobilen Webseite saß. Was halten Sie davon? Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen Ihr Feedback zu bekommen … vielleicht fallen mir dann ja noch weitere vorteilhafte Ideen für unsere Fans ein :) )

Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen und erfolgreichen Tag
Ihre
Karin Schweighofer

 Karin Schweighofer


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