Archive for 'Marketing'

Hitzige Debatten über News und Platzierungen sind für die Fans ein großer Spaß und sie nutzen jedwede Möglichkeit, um mit „ihren vergötterten“ Athleten zu interagieren. Aber wie werden die sozialen Netzwerke von den Sportfans tatsächlich genutzt?

Das Marketingunternehmen GMR hat kürzlich eine Studio zu diesem Thema veröffentlicht und kam diesbezüglich zu interessanten Ergebnissen – ersichtlich in der u.a. Infografik.

Entsprechend GMR informieren sich heute Sportfans gut 10x häufiger über das Internet, um an ihre Sportnews zu gelangen, als dass sie das Radio hierfür einschalten. Ca 40-41% nutzen Facebook und Twitter als nationale Nachrichten-Sites – im Vergleich dazu informieren sich grad mal 13% über TV und 4% über Radio über die entsprechenden Sportthemen.

Und es spielt keine Rolle, wo die Fans sind. Social Media ermöglicht es ihnen, ihrem Sport an jedem Ort, zu jeder Zeit nah zu sein. Fast ¾ der Befragten erklärten, sie hätten über Social Media die aktuellen Sportnews während einer Party gecheckt, 70% während einer Mahlzeit, 58% während sie in ihrem Badezimmer waren.

Betrachten Sie in Ruhe die folgende Infografik und lassen Sie es uns wissen, - wann – wie oft – worüber - Sie Ihre Sportnews erhalten.

 

(Quelle: GMR Marketing / Mashable)

Facebook und Datenschutz

Abmahnungen von Seitenbetreibern wegen Einbindung des Like-Buttons?

Geschrieben von: Rechtsanwalt Sören Siebert in Datenschutz

Clipped from www.e-recht24.de

Der “Gefällt-mir” oder „Like“-Button von Facebook findet sich auf immer mehr Blogs, Webseiten und Onlineshops. Allerdings wird gerade der Einsatz des Like-Button von Facebook von Datenschützern sehr kritisch gesehen. Die ersten Seitenbetreiber, die den „Gefällt-mir-Knopf“ auf ihrer Seite eingebunden haben, wurden bereits abgemahnt. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Einbindung des Like-Button beachten sollten und bieten unseren Nutzern ein kostenloses Muster für eine Facebook-Datenschutzerklärung.

Am Ende unseres Beitrages finden Sie ein kostenloses Muster für eine Facebook-Datenschutzerklärung (Facebook-Disclaimer).

Marketing in sozialen Netzwerken

Der Hype um soziale Netzwerke und insbesondere Facebook führt dazu, dass zahlreiche Blogger, Seitenbetreiber und Onlineshops Plugins wie den Facebook-Like-Button einbinden. Über einen Klick auf den Like-Button können Facebook-Nutzer, die die jeweilige Seite besuchen, einen Link zu dieser Website in ihrem Facebook-Profil hinzufügen. Private Nutzer teilen so ihren Freunden via Facebook mit, welche Seiten, Dienste oder Produkte sie mögen. Unternehmen bringt die Präsenz auf Facebook eine größere Bekanntheit, eine bessere Verlinkung und mehr Nutzer. So ist in den letzen Monaten eine großes Spektrum kommerzieller Dienstleistungen im Umfeld Social Media Beratung entstanden.

Nun wurden allerdings erste Abmahnungen von Seitenbetreibern wegen der Einbindung des Facebook-Like-Button (www.e-recht24.de/news/abmahnung/6549-abmahnung-facebook-like-button.html) bekannt.

Der ewige Streit um die IP-Adressen

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz bei Facebook (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6449-facebook-datenschutz-so-sichern-sie-ihre-daten.html) ist die Kernfrage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind. Diese Frage stellt sich bei nahezu immer, wenn es um den  Datenschutz im Internet geht (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/16.html),etwa beim Streit der Datenschutzbehörden mit Seitenbetreibern, die Google Analytics (www.e-recht24.de/news/datenschutz/6537-google-analytics-datenschutz-alexander-dix.html) oder Google Adsense (www.e-recht24.de/news/datenschutz/6580-google-analytics-niedersaechsischer-datenschutzbeauftragter-greift-gegen-forenbetreiber-hart-durch.html) eingebunden haben oder im gesamten Bereich datenschutzrechtlicher Fragen des Nutzertrackings (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6203-datenschutz-bei-tracking-webcontroling-analysetools.html).

Sowohl bei Nutzern, die über keinen Facebook-Account verfügen bzw. nicht angemeldet sind, erst recht aber bei angemeldeten Facebook-Nutzern, werden über das Facebook-Plugin zahlreiche Daten an Facebook übertragen, unter anderem auch die IP-Adresse.

Verstößt der Like-Button gegen Datenschutzrecht?

Zumindest die Datenschutzbehörden sehen dynamische IP-Adressen seit Jahren als personenbezogene Daten an. Konsequenz aus dieser Einschätzung ist, dass für die Nutzung dieser IP-Adressen entweder ein gesetzlicher Grund vorliegen oder der Nutzer ausdrücklich in die Datenübertragung einwilligen muss. Im Detail ist die juristische Diskussion, die hierzu geführt wird, sehr komplex. Die besseren Argumente sprechen aber dagegen, hier einen gesetzlichen Grund zu bejahen. Dazu wäre es notwendig, dass ein Diensteanbieter (also etwa ein Webseitenbetreiber) diese Daten zwingend speichern muss, um seinen Dienst betreiben zu können. Jede Website, jeder Blog und jeder Shop können aber problemlos auch ohne Facebook-Plugin betrieben werden.

In diesem Fall müssten die Nutzer also in die Datenübertragung einwilligen und etwa über eine Checkbox bestätigen, dass sie mit der Datenübertragung an Facebook einverstanden sind.

Die Datenschutzbehörden haben sich im Zusammenhang mit Facebook aber noch nicht abschließend geäussert. Es laufen angeblich Gespräche mit Facebook, auch soll der Bundesbeauftragte für Datenschutz einige Behörden angewiesen haben, den Like-Button von der Website zu entfernen.

Erste Abmahnungen wegen der Einbindung des Like-Button

Es dauerte nicht lange, bis die ersten Seitenbetreiber abgemahnt wurden, die den Facebook Like-Button auf Ihrer Website eingebunden (www.e-recht24.de/news/abmahnung/6549-abmahnung-facebook-like-button.html) hatten.

Auch wenn hier ein Datenschutzverstoß vorliegt, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass jeder Datenschutzverstoß auch abgemahnt werden kann. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss immer auch eine wettbewerbsrechtliche Relevanz gegeben sein, die hier aber nicht erkennbar ist. Wobei sich eine solche Relevanz mit etwas Begründungsaufwand sicher auch finden lässt.

Da es zu dieser Frage aber noch keine Urteile gibt, kann man im Moment keine eindeutige rechtliche Aussage treffen.

Was können Seitenbetreiber tun?

Die rechtlich sichere Variante wäre, jeden Nutzer gleich zu Beginn des Besuchs auf einer Website mit einer Einwilligung inklusive Checkbox zu konfrontieren. Lehnt der Nutzer die Datenübertragung an Facebook ab, müsste man ihm dann wohl den Zugang zu den Seiten sperren oder eine alternative Version ohne Facebook-Plugin anbieten. Dieses Vorgehen ist – vorsichtig formuliert – nicht sehr praktisch und dürfte für 99 % aller Seitenbetreiber nicht in Betracht kommen.

Jeder Webseitenbetreiber sollte deshalb zumindest in einer Datenschutzerklärung oder einem Facebook-Disclaimer darauf hinweisen, dass der „Like-Button“ auf der Seite eingebunden ist und hier Daten übertrgen werden.

Ein Problem dabei ist aber, dass Facebook nicht konkret mitteilt, welche Daten genau hier übertragen werden. Der Hinweis kann sich deshalb nur darauf beschränken, dass man den Like-Button eingebunden hat und für weitere Informationen auf die Datenschutzerklärung von Facebook verlinken.

 

Muster-Datenschutzerklärung für Facebook (Facebook-Disclaimer)

HINWEIS:

Die Benutzung dieses Disclaimers erfolgt auf eigene Gefahr. Wie können hierfür keine Haftung übernehmen, da es noch keine Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema gibt und nicht geklärt ist, ob ein bloßer „Facebook-Disclaimer“ genügt oder ob man eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer benötigt.

Da wir den Disclaimer kostenfrei anbieten, verlinken Sie bitte die Urheberbezeichnung als Quellenangabe.

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/ Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

Quelle: Facebook-Disclaimer von eRecht24.de (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html)

Read more at www.e-recht24.de (www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6590-facebook-like-button-datenschutz-disclaimer.html)

 
 

Erleben Sie Geschichte hautnah mit …

… und verpassen Sie diese EINMALIGE Gelegenheit nicht.

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Kommen Sie am 30. April nach Berlin zum
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Die wirtschaftlichen Vorteile reichten vom schnelleren Zugang zu Informationen und sinkenden Kommunikationskosten bis zu einem effektiveren Marketing und zufriedeneren Kunden und Lieferanten. Bei etwa einem Fünftel der Unternehmen haben sich die Wettbewerbsvorteile auch schon in steigenden Umsätzen niedergeschlagen.

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Der wirtschaftliche Nutzen aus dem Einsatz sozialer Medien

Die wirtschaftlichen Vorteile reichten vom schnelleren Zugang zu Informationen und sinkenden Kommunikationskosten bis zu einem effektiveren Marketing und zufriedeneren Kunden und Lieferanten. Bei etwa einem Fünftel der Unternehmen haben sich die Wettbewerbsvorteile auch schon in steigenden Umsätzen niedergeschlagen.

Social Media lohnt sich für Unternehmen

„Web 2.0 findet seinen Zahltag” lautet die Überschrift über eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey, die 3249 Unternehmen nach den wirtschaftlichen Effekten des Einsatzes sozialer Medien im Unternehmen gefragt hat. Zentrales Ergebnis: Die große Mehrheit der Befragten hat einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Einsatz sozialer Medien wie Facebook, Twitter oder Blogs gezogen. Der Nutzen ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen und war umso größer, je mehr Medien eingesetzt und je tiefer die Integration der sozialen Medien ins Unternehmen schon vorangetrieben worden ist.

Im Vergleich zum Vorjahr hat der Einsatz der Instrumente an Bedeutung gewonnen. 40 Prozent der Unternehmen setzen soziale Netzwerke ein, 38 Prozent ein Unternehmensblog. Zwei Drittel gaben an, ihre Investitionen in das soziale Web auszudehnen. Bei der Umfrage im Jahr zuvor war nur die Hälfte der Unternehmen auf Expansionskurs. Die wirtschaftlichen Vorteile reichten vom schnelleren Zugang zu Informationen und sinkenden Kommunikationskosten bis zu einem effektiveren Marketing und zufriedeneren Kunden und Lieferanten. Bei etwa einem Fünftel der Unternehmen haben sich die Wettbewerbsvorteile auch schon in steigenden Umsätzen niedergeschlagen. 

Ökonomische Vorteile des Einsatzes sozialer Medien in Unternehmen

Unter den Unternehmen, die soziale Medien einsetzen, erzielten 79 Prozent lediglich geschäftliche Verbesserungen von höchstens 5 Prozent. Diese Gruppe zeichnete sich durch eine geringe interne Nutzung der neuen Instrumente und durch einen geringen Einsatz in den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aus.

Die McKinsey-Berater haben jedoch herausgefunden, dass die wirtschaftlichen Vorteile mit dem Grad des Einsatzes der sozialen Medien steigen. Drei Unternehmenstypen hätten jedoch gelernt, deutlich höhere Vorteile aus dem Einsatz der sozialen Medien zu erzielen. Dazu gehören die 13 Prozent der Unternehmen, die sich vorwiegend intern vernetzen, also zum Beispiel Wikis für die interne Wissensakkumulation einsetzen oder mit einem „internen Xing” schneller herausfinden, über welche Qualifikationen ihre Mitarbeiter verfügen. Diese Unternehmen berichten über schnellere Informationsflüsse über Hierarchiegrenzen hinweg. Die Zusammenarbeit funktioniere auch zwischen ansonsten abgegrenzten Unternehmensbereichen besser. Weitere 5 Prozent der Unternehmen gaben an, sich extern bereits mit Partnern oder Kunden vernetzt zu haben, und berichteten von Vorteilen in den übergreifenden Prozessen. Nur 3 Prozent der befragten Unternehmen bezeichneten sich als vollkommen vernetzt, setzen die neuen Instrumente also intern und extern bereits in erheblichem Umfang ein. Diese Gruppe erzielt nach eigener Einschätzung die höchsten Vorteile aus dem Einsatz der sozialen Medien.

Die Berater haben mit Hilfe statistischer Verfahren errechnet, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Einsatz sozialer Medien und harten betriebswirtschaftlichen Größen wie dem Marktanteil und dem Betriebsgewinn gibt. Marktanteilsgewinne waren dabei klar mit dem Grad der externen Vernetzung mit Lieferanten und Partnern korreliert, haben die Berater herausgefunden. Diese Unternehmen haben die Vorteile erreicht, weil sie engere Marketing-Beziehungen mit ihren Kunden hatten und diese besser in den Kundenservice und die Produktentwicklung einbinden konnten. Auch die Unternehmen, die vorwiegend auf eine interne Vernetzung gesetzt haben, berichteten von Marktanteilsgewinnen, allerdings in geringerem Ausmaß.

Höhere operative Margen erzielten die Unternehmen, die ihre internen Strukturen verbessert hatten, also zum Beispiel das Silodenken zwischen den Abteilungen überwunden und Entscheidungen in untere Hierarchieebenen verlagert hatten. Die Folge waren agilere Unternehmen mit schnelleren Entscheidungsprozessen, die zudem externen Sachverstand besser einfließen lassen konnten. Das Ergebnis waren auch höhere Gewinne.

Insgesamt berichteten 27 Prozent der Unternehmen von steigenden Marktanteilen und höheren Margen als Folge des Einsatzes sozialer Medien. Unternehmen, die hochgradig vernetzt arbeiteten, gehörten mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zur Gruppe der Unternehmen mit den größten wirtschaftlichen Erfolgen. Diese Unternehmen zeichneten sich auch durch die steilste Lernkurve aus, was ihren Vorsprung vor der Konkurrenz zusätzlich erhöht.

Die Lehre aus der Untersuchung sei klar: Der Verzicht auf das interne wie externe Netzwerk könnte ein kritischer Fehler sein. Führungskräfte müssten ihre Unternehmen in Richtung eines voll vernetzten Unternehmens steuern. Dies könne in mehreren Schritten geschehen. Unternehmen müssten soziale Medien in das Tagesgeschäft ihrer Angestellten integrieren. Nur wenn die Mitarbeiter den Einsatz täglich übten, werde es auch in das Tagesgeschäft einfließen und seine Vorteile entfalten können, hieß es. Unternehmen sollten auch die Barrieren für den kulturellen Wandel einreißen. Voll vernetzte Unternehmen hätten die besten Informationsflüsse gehabt, die den Talenten im Haus die nötige Flexibilität für die Entscheidungen gegeben habe.

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